Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gegen die schweizerische IS Internet Service AG (vormals Xentria) bestätigt, die Entscheidung ist rechtskräftig (4 Ob 18/08p). Das Unternehmen darf österreichische User daher nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Die klagende Bundesarbeitskammer hat aber durchsetzen können, dass das Urteil auch auf Kosten der Beklagten in der auflagenstärksten Zeitung Österreichs veröffentlicht wird. Die Webseitenbetreiberin muss daher zusätzlich zu den Verfahrenskosten auch die Gebühren für das Inserat bestreiten. Der Web-Anbieter lockte auf verschiedenen Websites mit .de-, .at-, .ch- und .com-Domains unter anderem mit SMS-Diensten, Gewinnspielen und Lebenserwartungsberechnungen. Dabei wurde der Eindruck erweckt, dass das Angebotene gratis sei. Nur im Kleingedruckten wurde auf Kosten hingewiesen. Außerdem wurden die Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und ihnen das daher drei Monate lang zustehende Rücktrittsrecht verweigert.

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Am 10. Juli 2008 um 16:35 und abgelegt unter Katgorie : Abzocker, Inkassobetrug, Internetbetrug. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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