In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des “Bayerntrojaners”, zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat den bayerischen Staatsschützer auch gleich altes Anschuungsmaterial an die Hand gegeben.





1 Kommentar
Einen Kommentar schreiben.