[Update 18.03.08]Also heute ist hier wohl eine Korrektur nötig. Auf der Seite EU Law Blog wird einmal mit einfachen Worten beschrieben was sich durch die Erweiterung des Artikel 23 1a eigentlich genau ändert. Gesetzestexte sind juristisch kompliziert formuliert und können leicht missverstanden werden, deshalb bitten wir alle Leser sich selbst ein Überblick zu verschaffen und sich eine Meinung zu bilden. Aus diesem Grund haben wir den ursprünglichen Text ein wenig entschärft.
 
Nicht das das dumme deutsche Volk auf die Idee kommt, es könne bei dem EU-Reformvertrag irgend etwas mitreden. NEIN. Damit alles ganz schnell über die Bühne geht, will die deutsche Bundesregierung jetzt eine Änderung Erweiterung des Artikels 23 (1) zum Zweck der Ratifizierung des EU-Vertrags in abgeänderter Form vom 23. Juli 2007 im Bundestag herbeizuführen. Laut dem neuen Artikel 23 (1a) sollen die Übertragung von einigen Souveränitätsrechten ausdrücklich auf die Europäische Union übergehen. Dieses schafft die Souveränität des deutschen Staates faktisch ab. Und diese Vorgehensweise verstößt ganz eindeutig gegen den Art.20(2) des Grundgesetz , „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Aber das die deutsche Bundesregierung gegen das Grundgesetz verstößt, ist ja nichts NEUES. Das Portal infokrieg.tv hat jetzt eine E-Mail-Aktion an alle Bundestagsabgeordneten gestartet.
 
Und ja, wir sind immer noch der Meinung das der Reformvertrag eine Missgeburt ist. Der Tibet ist den Deutschen näher, als diesen lieb ist!
 
In Irland ist als einzigem EU-Staat ein Referendum über den Reformvertrag geplant, das wahrscheinlich im Juni am 29. Mai stattfinden soll.

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Am 17. März 2008 um 17:30 und abgelegt unter Katgorie : Grundgesetz, Rechtsstaat, Souveränität. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

2 Kommentare

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EU-Parlament will mögliches “Nein” ignorieren

Ein empfindlicher Schlag gegen die Demokatie: Das EU-Parlament hat beschlossen,
ein Nein der Iren im Reformvertrag zu ignorieren.
Thema der dortigen Debatte war der
so genannte “Corbett-de-Vigo-Report über den Lissabonvertrag”, zum dem es Änderungsanträge
gab, die ihrerseits der Abstimmung bedurften, bevor über den eigentlichen Vertrag abgestimmt
wurde. Einer dieser Änderungsanträge – Änderungsantrag 32 – schlägt vor, dass das
Europaparlament “sich verpflichtet, das Resultat des Referendums in Irland anzuerkennen”.
Anders ausgedrückt: Soll das Parlament das Ergebnis des irischen Volksentscheids über
den Lissabonvertrag respektieren, der voraussichtlich Anfang Juni 2008 erfolgen wird?
Dieser Antrag wurde von 499 Abgeordnete abgelehnt. Bei 33 Enthaltungen befürworteten
ihn lediglich 129. Die Mehrheit der Europa-Abgeordneten hat in ihrem Bestreben, diesen
Vertrag auf Biegen und Brechen durchzubringen, nicht nur jegliche Achtung vor der
Demokratie verloren, sondern auch vor den Menschen, die sie eigentlich vertreten sollen.
Das Mandat, das ihnen durch demokratische Mittel erst verliehen wurde, benutzen sie nun
dazu, die Demokratie ernsthaft zu beschädigen.

Quelle: Mehr Demokratie e.V.

17. März 2008 um 19:34
 2 

Leider konnte ich meinen Kommentar gerade nicht durchschicken, und er wurde nun netterweise vom Blog aufgefressen, daher bitte immer dem Link unter meinem Namen nach.

18. März 2008 um 14:41

1 Trackback/Ping

  1. European Union Law Blog    Apr 09 2008 / 5pm:

    Deutschland: Anstehende Grundgesetzänderung “immerhin ein Fortschritt”…

    In den vergangenen Wochen hatten in Deutschland Forenteilnehmer und Blogger ihre Besorgnis über die im April anstehende Grundgesetzänderung (BT-Drs. 16/8488) im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon geäußert. Manche befürch…

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