oder?
Nachdem die Firma Philipps im Dezember 2007 eine Abmahnwelle gegen kleine Onlinehändler angeschoben hatte, versucht das jetzt auch die Firma Sharp. Warum die Hersteller ausgerechnet den Handel abmahnen, der sich doch darum bemüht, die Produkte des Abmahnenden zu verkaufen? Angeblich will man nur verhindern, das die Onlineshops Ware aus “irgendwelchen Kanäle” verkaufen. Angeblich haben sich die Händler nicht für Deutschland „zugelassene Sharp-Produkte“ besorgt und versuchen sie hierzulande anzubieten. Mit dieser Formulierung soll der Eindruck erweckt werden, man benötige eine besondere Zulassung von Sharp, wenn man Sharp-Produkte hierzulande einführt und damit Handel treibt. Zugleich wird aber verschwiegen, dass der europäische Handel vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist und mit „zweifelhaften Kanälen“ rein gar nichts zu tun hat. Wer sich Waren auf dem europäischen Binnenmarkt beschafft und diese beispielsweise als Reimport Kunden anbietet, nimmt nichts weiter für sich in Anspruch, als die europäische Warenverkehrsfreiheit, die rechtlich als Grundfreiheit in den Regelwerken der Europäischen Gemeinschaft normiert ist.
Mit anderen Worten, man möchte dem Handel Vorschriften machen um die Preise zu diktieren und somit die freie Marktwirtschaft auszuhebeln.
Nunmehr machen sich die Hersteller Philips und Sharp die Tatsache eines für viele Händler kaum noch überschaubaren Rechtssystems im Internet zunutze, um gezielt nach Fehlern auf Internetseiten zu fahnden, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen und dabei durch die Möglichkeit, Abmahnkosten zu kassieren, wirtschaftlichen Druck auf die Händler auszuüben.
Wie kann der kleine Mann nur annehmen, dass die Marktwirtschaft auch für unsere Großkonzerne gilt, nein die können in dem von Ihnen selbst gelobten globalen Markt nur noch mit Korruption, Lobbyismus, Abmahnungen und dem Aushebeln von Grundrechten überleben.






















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