Ohne Debatte im Innenausschuss, mit Änderungen in letzter Minute und einem Beschluss erst in den Nachtstunden: So haben SPÖ und ÖVP die größte Ausweitung von Polizeirechten seit langem, die für Betroffene einen massiven Eingriff in die Privatsphäre bedeutet, durchs Parlament gepeitscht. Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss sind nicht mehr vorgesehen. Somit ist in Österreich der Richtervorbehalt bei “Gefahr im Verzug” abgeschafft.
Kritiker wie ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger befürchten, dass mit dem Zugriff auf die IP-Adressen das Innenministerium das Justizministerium ausbremst. Dieses hat sich bei der ebenfalls geplanten – jahrelangen – Vorratsdatenspeicherung insofern durchgesetzt, als der Zugriff darauf nur unter richterlicher Kontrolle möglich sein soll.
Der Grünenpolitiker Pilz kündigt jetzt eine Netzkampagne an. Wir finden eine wenig späte Reaktion. Den diese Bestrebungen der Koalitionsparteien ÖVP und SPÖ sind doch schon seit längerem bekannt gewesen. Wir haben da auch noch so ein bis zwei Fragen:
Ist sowas in Österreich nicht verfassungswidrig? War der GröFaZ nicht ein Österreicher?
Tags: Bespitzelung, Denunziantentum, Österreich

No Guantanamo
USA wollen wieder Weltspitze werden! Nachdem Mr. Bush ja zur Zeit ein wenig unter Druck steht, will die USA wieder ganz nach oben. An die Spitze der Gefängnisnationen. Nirgendwo sonst sitzen so viele Menschen in den Gefängnissen, wie in den USA. Und diese Position wollen Sie jetzt auch noch ausbauen. US-Politiker fordern verschärfte Strafen gegen Copyright-Vergehen. Also so Strafen wie gegen die US-Bürgerin Jammie Thomas wegen Weitergabe von 24 Musikstücken von 222.000 US-Dollar Schadensersatz, gehen den Herren Politiker noch nicht weit genug. Den gerade am 05.12.2007 hat die US-Regierung der Musikindustrie ihre Unterstützung im Verfahren gegen Jammie Thomas zugesagt. Derzeit beträgt die Höchststrafe je Copyright-Vergehen 30.000 US-Dollar aber über diese Maß hinaus sollen die künftigen Strafen gehen. Und auch die Latte zur Einordnung eines Vergehens als Wiederholungstat soll tiefergelegt werden, für die eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren fällig werden kann. Computer, mit denen Copyright-Vergehen begangen wurden, dürfen vom Justizministerium eingezogen und zu dessen Gunsten weiterverkauft werden. Irgendwie muss sich doch staatlich am weltweiten Hardwarehandel mitverdienen lassen.
Auszug heise.de:
“Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in dem Kampf, unsere Konkurrenzfähigkeit auf dem weltweiten Markt zu verteidigen”, begründet Conyers die Initiative laut Mitteilung des Justizausschusses. Der PRO IP Act solle dafür sorgen, dass Innovation und Kreativität in der Gesellschaft weiterhin wohl gedeihen. Der Schutz des geistigen Eigentums sei wichtig für die US-Wirtschaft, ergänzt Smith. Die Fälschung und unerlaubte Weitergabe geistigen Eigentums koste viele Arbeitsplätze und gefährde die Existenz von Unternehmen.
Wunderbar wie sich auch gleich die Konzerne zu Wort melden und ihre angeblich horrenden Verluste durch Copyright-Vergehen vermelden. Aber nicht die großen Plagiathersteller weltweit wird es treffen, NEIN den gelegentlichen Musik- und Filmdownloader wird man wegsperren. Somit sollte die USA schon mal anfangen größere Gelände aufzukaufen, damit dann erweiterte Guantanamo-Camps errichtet werden können.
Wer aber glaubt die USA ist weit weg, der irrt, die Contentindustrie und ihre Abmahnanwälte gehen in Deutschland auch immer verschärfter vor und werden ab dem 01.01.2008 noch einen Zahn zulegen.
Tags: Copyright, Gefängnis, Guantanamo

Monika (Antje) Harms
Anwälte die ihr Studium nicht mit Auszeichnung abgeschlossen haben suchen sich, vielleicht aus Mangel an Klienten, einen großen Lobbyisten (z.B. Musikindustrie) und werden im Zweitberuf Massenabmahner. Aber wir gingen bisher immer davon aus, wenn man dann aber Generalbundesanwalt werden will, sollte man die Gesetzestexte aus dem eff eff kennen. Bei unser Generalbundesanwältin Monika Harms (sieht immer ein wenig wie “Antje aus Holland” in Rente aus)
sind wir uns da nicht mehr ganz so sicher. Wie ein Filmbericht der Sendung “Frontal21″ beweisst, ist der Bundesgerichtshof nur noch damit beschäftigt, die Entscheidungen der Frau Harms zu revidieren. Im Vorfeld des G8-Gipfels hatte Frau Harms mehrere Fälle von Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen nach dem §129a “Bildung einer terroristischer Vereinigungen” genehmigt. Sowie auch im Fall des Andrej H. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in allen Fällen festgestellt, das hier keine Gefahr von einer terroristischen Vereinigung die Rede sein kann. Es ist in keiner diesen Fällen zu einer Anklage gekommen. Müssen wir jetzt davon ausgehen, dass die Chefanklägerin Deutschland nicht weiss was Recht und Gesetz ist ? Nehmen unsere Politiker Schäuble und Co. (Ja, Frau Harms ist seit 1969 in der CDU) die Grundrechte der Menschen in Deutschland nicht mehr wahr. Wenn sowieso alle Entscheidungen dieser Leute durch den Bundesgerichtshof revidiert werden, können wir uns diese Leute dann nicht einfach sparen. Wird einfach für alle billiger!
Tags: Harms, Terrorgefahr
Es gibt keine “gute” Spam und illegal ist sie auch. Das sollte eigentlich jeder begriffen haben. Nicht so Herr Robert A. Laut der Denic ist er nämlich Domainbesitzer der Domain my-adventskalender.de. Hier wird mitnichten ein sehr schöner Adventskalender auf HTML-Basis angeboten, nein hier wird versucht gnadenlos abzuzocken. Hinter jedem seiner Türchen verbirgt sich ein Anmeldeformular.
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xxxxx identifizierbar. Durch Betätigung des Button “TÜRCHEN ÖFFNEN” beauftrage ich My-Adventskalender.de, mich für die Teilnahme am Online-Adventskalender sowie für das My-Adventskalender.de-Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 59 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Somit tritt hier nur ein weitere Zeitgenosse auf, der seine Mitmenschen in der Vorweihnachtszeit perfide abzocken will.
Robert A. befindet sich somit in bester Gesellschaft. Seine Online Service Ltd. ist schon für die VitaActive Ltd. in die Bresche gesprungen. VitaActive betrieb nämlich lebenserwartung.de und iqfight.de, die aber geschlossen sind, seit der mündlichen Verhandlung am 22.03.2007, die im Rahmen der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den ehemaligen Director der VitaActive Ltd. Herrn Ronny Neugeboren stattfand. Die Online Service Ltd. zog dann verdächtig ähnliche Projekte unter den Adressen www.lebenstest.de und www.iqfieber.de wieder auf. Es bleibt abzuwarten ob sich auch Robert A. dem Rechtsanwalt Boris Hoeller (Markenzeichen “bonngruesse” in einschlägigen Newsgroups und Mailinglisten) zum Eintreiben seiner Einnahmen bedient. Damit würde sich der Kreis dann wieder schliessen.
Den Menschen die wieder auf dieses Angebot hereinfallen werden, können wir nur raten, lassen Sie sich verbrauchertechnisch gut anwaltlich beraten. Jedenfalls sollten Sie nicht einfach so bezahlen. Im Gulli-Board gibt es erste Hilfe für alle Reingefallenden und hier eine sehr gute FAQ zu Internetfallen. Eine Übersicht über viele Abzockerinternetadressen finden Sie hier.
Wir können nur hoffen, das der Weihnachtsmann in diesem Jahr, für solchen Leute, ordentlich die Rute schwingt.
Erstellt von: Redaktion
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