Die Sendung Planetopia des Senders Sat.1 ist ja für seine technisch versierten Sendungen bekannt. 
Aber das diese Sendung jetzt auch Werbeplattform für die Musikindustrie ist, das ist neu. Wiedermal durfte der Massenabmahner Rasch die angeblich riesigen Verluste für die Musikindustrie herunterbeten, leider blieb er auch diesmal die Beweise schuldig. Auch wurde in dem Beitrag verschwiegen, das Herr Rasch alleiniger Geschäftsführer, der proMedia GmbH ist. Richtig ist, er betreibt ein Anwaltsbüro an der Alster und einer seiner größten Klienten ist die IFPI, die deutsche Abteilung der internationalen Musik-Industrie. In deren Auftrag fahndet der Mittvierziger Rechtsanwalt Rasch nach Menschen, die Urheberrechte der Künstler verletzen, dabei nutzt er Material, das von der ProMedia GmbH zusammen getragen wurde. Er generiert seine Abmahnungen also selbst.
Auch wird in dem Bericht gezeigt, das die proMedia die beschlagnahmten Festplatten selbst nach verdächtigem Materiel untersucht. Seit wann ist eine privatwirtschaftliche gewinnorientierte Firma eine offizielle Ermittlungsbehörde. Wer garantiert den Beklagten, das die Firma die Musikstücke nicht selbst auf die Festplatten aufspielt. Solche Beweise der proMedia sind als befangen abzulehnen.
Leider besitzt die proMedia bei den offiziellen Ermittlungsbehörden den sogenannter Sachverständigenstatus. Das nennen wir ausgezeichnete Lobbyarbeit, es ist und bleibt aber ein Skandal. Desweiteren versucht die Lobby der Musikindustrie für die nächste Novelle des Urheberrechtsgesetzes den Richtervorbehalt streichen zu lassen. Das würde der Musikindustrie den Status von einer Ermittlungsbehörde verleihen.
Manche Gerichte erkennen jetzt aber auch schon, das diese Massenabmahnnerei auschliesslich der Gewinnermittlung dient. Deshalb urteilte das Amtsgericht Offenburg wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit”, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf.
Eines ist klar: Der illegale Download von Musik ist strafbar! Ob ein heruntergeladenes mp3 File aber einen Streitwert von 20.000€ hat, diesen Beweis bleibt die Musikindustrie immer schuldig. Nach dem Streitwert richtet sich aber die teilweise vierstellige Abmahngebühr. Also kann der Streitwert gar nicht hoch genug sein!
Abgemahnte sollten niemals sofort zahlen und sich immer anwaltliche Hilfe einholen.
Vielleicht hilft ja in Deutschland in ein oder zwei Jahren auch das Verschlüsseln einer Festplatte nicht mehr.
Für uns wird die Zukunft der Musikindustrie eines Peter Gorres immmer wahrscheinlicher!
Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinedurchsuchung war bis jetzt immer die Rede von BND oder -in Ausnahmefällen- vom BKA. Wie wir aber lt. heise.de vom 06. Oktober 2007 wissen hat jetzt schon mal der Zollfandungsdienst, die Technik zur Online- Durchsuchung in zwei Fällen dazu eingesetzt, Internet-Telefonate zu überwachen. Dafür wurden auf den verdächtigen Computern Überwachungsprogramme installiert.
Der Zollfandungsdienst ! Ja wer denn noch alles? Vielleicht auch bald die IFPI (Musikindustrie), die GEZ, das Sozialamt u.ä.
Wenn man jetzt großzügig ist, geht man davon aus, das die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) rechtlich gedeckt ist, da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle und nicht um die Ausspionieren von Daten. Nicht rechtlich gedeckt ist aber das Aufspielen der Überwachungsprogrammen auf den PC´s. (Unverletzlichkeit der Wohnung u. ä. GG)
Also können wir davon ausgehen, das die Onlinedurchsuchung schon angewendet wird, es wird nur versucht nachträglich dafür noch eine rechtliche Legitimation zu bekommen. Jetzt muss aber jedem bewusst werden, überwachungstechnisch haben wir wieder DDR-Verhältnisse!
Update: 07.10.2007
Jetzt bestreitet das LKA Bayern den Trojaner-Einsatz beim VoIP-Abhören! Wow, das Dementi kam aber schnell. Aber wissen die vom LKA denn wirklich, was die im Zollfandungsdienst so treiben? Wers glaubt …..

Jahr 2008: Google hat sich angepasst
Wie schnell und unschuldig kann man heutzutage in Deutschland schon durch das Internet zum terroristischen Verdächtigen werden. Als Besucher der BKA-Website, wo Informationen über die “Militante Gruppe” stehen, zum Beispiel.
Auszug aus dem heise-Bericht
Laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels registriert die Strafverfolgungsbehörde seit September 2004 die IP-Adressen aller Besucher einer Unterseite (nicht anklicken
) des BKA-Webangebots über den “offenen Tatkomplex” der “militanten gruppe” (mg). Gegen diese “linksterroristische Vereinigung” ermittelt der Generalbundesanwalt seit 2001 im Zusammenhang mit Brandanschlägen. Laut dem Report versuchte die Behörde, einen Teil der Besucher direkt zu identifizieren. Sie soll dazu unter anderem Auskünfte bei der Deutschen Telekom verlangt haben.
Wer ist denn nun diese “militante Gruppe”? (klick auf mehr…. im Fuss der Meldung)
Read the rest of this entry »