Jahr 2008: Google hat sich angepasstWie schnell und unschuldig kann man heutzutage in Deutschland schon durch das Internet zum terroristischen Verdächtigen werden. Als Besucher der BKA-Website, wo Informationen über die “Militante Gruppe” stehen, zum Beispiel.
Auszug aus dem heise-Bericht
Laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels registriert die Strafverfolgungsbehörde seit September 2004 die IP-Adressen aller Besucher einer Unterseite (nicht anklicken
) des BKA-Webangebots über den “offenen Tatkomplex” der “militanten gruppe” (mg). Gegen diese “linksterroristische Vereinigung” ermittelt der Generalbundesanwalt seit 2001 im Zusammenhang mit Brandanschlägen. Laut dem Report versuchte die Behörde, einen Teil der Besucher direkt zu identifizieren. Sie soll dazu unter anderem Auskünfte bei der Deutschen Telekom verlangt haben.
Wer ist denn nun diese “militante Gruppe”? (klick auf mehr…. im Fuss der Meldung)
Anfang August wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter dem Verdacht der “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a” festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten “Militanten Gruppe” vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen. In der letzten August-Woche ist der Andrej H. dann aber wegen der nationalen und internationalen Proteste auf Kaution aus der Haft entlassen worden. Mittlerweile zweifeln auch Rechtsanwälte die Tragfähigkeit der Anklage an.
Es bleibt abzuwarten, ob der jetzt postulierte angebliche “Schlag gegen die MG” mehr als ein Medienspektakel ist. Schließlich verweisen Juristen und Rechtshilfeorganisationen immer wieder darauf, dass der [extern] § 129a, der die Bildung einer terroristischen Vereinigung zum Gegenstand hat, vor allem ein Ermittlungsparagraph ist. Nur in wenigen Fällen kommt es zu Anklagen und die Zahl der Verurteilungen ist noch seltener.
Jetzt prüft der Bundesgerichtshof die Anklagen gegen die “militante gruppe”. Das könnte Teile der deutschen Justiz in arge Erklärungsnot bringen.
Dass es um die Legitimation des Antiterrorrechts schlecht bestellt ist, verdeutlicht auch eine andere Zahl. In nur 6 Prozent der Anklagen nach Paragraph 129a wurde seit dessen Inkrafttreten überhaupt eine Anklage erhoben. In 94 Prozent der Fälle musste die Staatsanwaltschaft also eingestehen, dass der Anfangsverdacht unbegründet war. Der rechtsstaatliche Schaden, der durch die unbegründete Verletzung der Freiheitsrechte der Zielpersonen entstanden ist, konnte nicht repariert werden.
Und diesen Leuten und Institutionen werden ab 2008 noch mehr Befugnisse in die Hand gegeben. Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchungen, Streichung des richterlichen Vorbehaltes, biometrischer Pass, digitale Krankenkarte, einheitliche Steuernummer etc.
Ab dem Jahr 2008 besteht die Bundesrepublik aus ca. 82 Millionen Terroristen, die immer mit einem Bein im Knast stehen!
Warum nur kommt mir das so bekannt vor?





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