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Apr

Abmahnwahn pervertiert weiter!

Erstellt von: Redaktion

Abmahnungen per Onlinedienst

Auf der Website www.parkplatzdieb.de mit einem unseriösen Dienst der Münchner Graf | Partner Kanzlei, kann man jetzt online seinen falsch parkenden Nachbarn kostenpflichtig mit der Abmahnkeule verhauen. Abmahnung per Online-Dienst: Ein fremdes Auto parkt die Einfahrt zu, Online-Formular ausgefüllt, Bild mit Kennzeichen hoch geladen, auf Absenden geklickt und schon wird ganz geil abgemahnt. Somit bekommt der Falschparker auch noch einen finanziellen Denkzettel. Von herkömmlichen Polizeianrufen und Abschleppenlassen raten die Online-Abmahner hingegen ab. Ob diese Form der Abmahnung rechtlich Bestand hat, ist sehr umstritten.

Doch es reicht ja, wenn eine kleine Menge von Abgemahnten zahlt, in diesem Fall kommt es auf die Masse an.
Kohle machen um jeden Preis!

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Am 19. April 2007 um 18:48 und abgelegt unter Katgorie : Abmahnanwalt, Abmahnung, Internet. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

2 Kommentare

Anonymous
 1 

ich weiß nicht was gegen abmahnwahn einzuwenden ist,es geht schließliche darum arbeitsplätze zuerhalten die abmahnungen unterstützen.

Das nennt man Sozialausgleich.

v.lehnert

20. Dezember 2007 um 13:21
volker lehnert
 2 

ich weiß nicht was gegen abmahnwahn einzuwenden ist,es geht schließliche darum arbeitsplätze zuerhalten die abmahnungen unterstützen.

Das nennt man Sozialausgleich.

v.lehnert

20. Dezember 2007 um 13:22

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