wikileaks

Die Whistleblower-Website Wikileaks hat Pläne eines Geheimdiensts der US-Armee enthüllt, der gezielt die Glaubwürdigkeit der Plattform erschüttern wollte. Der Grund: Wikileaks hatte US-Militärdokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Vor zwei Jahren überlegte das Army Counterintelligence Center der US-Armee (ACIC), wie es die Internet-Plattform unschädlich machen könnte, die immer wieder geheimes Material zum Irak-Krieg und zum Gefangenenlager in Guantanamo Bay veröffentlicht hatte. Darunter zählten 2.000 Seiten, die die Ausrüstung der Streitkkräfte in Irak und Afghanistan beschrieben. Über eine Million Dokumente wurden bereits auf Wikileaks von in der Regel anonymen Informanten veröffentlicht. Wikileaks gehört wie die Website Cryptome des New Yorker Architekten John Young zu den vertrauenswürdigen Veröffentlichungsplattformen im Netz. Genutzt werden sie nicht nur von Informanten, sondern auch von Journalisten, die damit Schwächen ihrer nationalen Pressegesetze umgehen können. Auf 32 Seiten des als “geheim” eingestuften Berichts analysierte der US-Geheimdienst die die US-Armee betreffenden Wikileaks-Dokumente aus den Jahren 2003 bis 2007. Die Autoren des Geheimdienstberichts überlegten, wie Veröffentlichungen auf Wikileaks künftig zu verhindern seien. Dabei zogen sie in Betracht, dass die bis dato unbekannten Betreiber der Plattform einen technisch versierten Umgang mit freier Software pflegen und ihre Kenntnisse laufend verbesserten. Ein einfaches Abschalten der Website sei daher nicht möglich. Die Militäranalysten empfahlen daher eine Strategie, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit von Wikileaks bzw. das Vertrauen der Nutzer in die Plattform zu erschüttern. Dazu gehöre das Verbreiten fehlerhafter Papiere sowie die “Identifizierung und Enttarnung von Informanten, das Beenden des Arbeitsverhältnisses, die strafrechtliche Verfolgung und das Einleiten rechtlicher Schritte gegen gegenwärtige oder frühere Informanten oder Whistleblower”. Wikileaks-Autor Julian Assange stellt zufrieden fest, dass der Plan, verschärft gegen die Whistleblower aus eigenen Reihen vorzugehen, wohl nicht funktioniert habe. So sei bisher kein Whistleblower aus einem militärischen Umfeld enttarnt worden. Er weist außerdem daraufhin, dass die Annahme, dass Wikileaks die Dokumente nicht redaktionell prüfe, falsch sei. Diese jüngste Enthüllung zeigt, dass sich offensichtlich auch Staaten mit demokratischer Verfassung Sorgen über zu viel Transparenz machen.

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Presseerklärung 10.03.2010 – Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Und die Zensur dort, hat konkrete Gesichter!

10
Mrz

EU-Parlament watscht ACTA:Kommission

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Europa, Internetblockaden, Lobbyismus, Sperrlisten

Mit 633 gegen 13 Stimmen hat sich das EU-Parlament am Mittwoch für eine vollständige Offenlegung der Geheimverhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ausgesprochen. Dabei fielen auch deftige Worte in Richtung Kommission, weil sie das Parlament als “Fußabstreifer” behandelt habe. Das Parlament sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, dass die EU-Kommission den Stand der Geheimverhandlungen zum umstrittenen Anti-Parterie-Abkommen ab sofort offenlegen und das Parlament an den Verhandlungen beteiligen muss. Das Ergebnis ging mit 633 pro und nur 13 Gegenstimmen knapp an der Einstimmigkeit vorbei und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Alexander Alvaro, einer der profiliertesten Parlamentarier der liberalen Fraktion: “Jedes internationale Abkommen, das massiven Einfluss auf das Leben der Europäischen Bürger hat, muss transparent und öffentlich beraten werden – insbesondere, wenn über Maßnahmen wie Internet-Sperren und Dritthaftungen für Internet-Service-Provider entschieden werden soll. Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich an bestehendes Recht hält und verhindert, dass ACTA zum Akronym für Another Crazy Treaty Agreed wird.” Martin Ehrenhauser (Liste Martin) sieht in dem Abstimmungsergebnis “einen weiteren positiven Schritt des Europaparlaments bei der Verteidigung der Bürgerrechte, dem nun konkrete Taten der EU-Kommission folgen müssen.” Die Verhandlungen seien transparent zu führen oder abzubrechen, so Ehrenhauser, wenn die Kommission den Forderungen des Parlaments nicht nachkomme, solle ein Verfahren vor dem EuGH angestrengt werden.

[Glasdemokratie] Hoffentlich die verlieren das Rückgrat nicht gleich wieder, dass sich wie durch ein Wunder, komischerweise, überraschend angefunden hat.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.” Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.

Der Duckhome-Blog beschreibt das Urteil wie folgt:

Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so. Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich 10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix mehr einkassiert.

[Update] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das “endgültige Aus für Netzsperren” verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz “Löschen statt Sperren” tatsächlich zur Geltung zu bringen.

Wie so ebend bei heise.de berichtet wird, hat Bundespräsident Horst Köhler heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Ja gehts noch? Schnell noch einen Blick auf den Kalender, nee ist noch nicht der 1. April!
Nach seiner Aussage bestanden “keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten”. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Mit Stoppschildern!? :vogel: Ja nee, is klar!
Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident das Gesetz überprüfen wolle und die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen.

[Glasdemokratie] Und somit wäscht die FDP, zuletzt eine sehr schwammige Gegnerin des Gesetzes, ihre Hände in Unschuld. Aber wir hatten ja schon im Dezember vor dem Weihnachtsmann FDP gewarnt.

Tags:

Seite 1 von 6112345...Letzte »
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: