Mit 633 gegen 13 Stimmen hat sich das EU-Parlament am Mittwoch für eine vollständige Offenlegung der Geheimverhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ausgesprochen. Dabei fielen auch deftige Worte in Richtung Kommission, weil sie das Parlament als “Fußabstreifer” behandelt habe. Das Parlament sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, dass die EU-Kommission den Stand der Geheimverhandlungen zum umstrittenen Anti-Parterie-Abkommen ab sofort offenlegen und das Parlament an den Verhandlungen beteiligen muss. Das Ergebnis ging mit 633 pro und nur 13 Gegenstimmen knapp an der Einstimmigkeit vorbei und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Alexander Alvaro, einer der profiliertesten Parlamentarier der liberalen Fraktion: “Jedes internationale Abkommen, das massiven Einfluss auf das Leben der Europäischen Bürger hat, muss transparent und öffentlich beraten werden – insbesondere, wenn über Maßnahmen wie Internet-Sperren und Dritthaftungen für Internet-Service-Provider entschieden werden soll. Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich an bestehendes Recht hält und verhindert, dass ACTA zum Akronym für Another Crazy Treaty Agreed wird.” Martin Ehrenhauser (Liste Martin) sieht in dem Abstimmungsergebnis “einen weiteren positiven Schritt des Europaparlaments bei der Verteidigung der Bürgerrechte, dem nun konkrete Taten der EU-Kommission folgen müssen.” Die Verhandlungen seien transparent zu führen oder abzubrechen, so Ehrenhauser, wenn die Kommission den Forderungen des Parlaments nicht nachkomme, solle ein Verfahren vor dem EuGH angestrengt werden.
[Glasdemokratie] Hoffentlich die verlieren das Rückgrat nicht gleich wieder, dass sich wie durch ein Wunder, komischerweise, überraschend angefunden hat.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.” Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.
Der Duckhome-Blog beschreibt das Urteil wie folgt:
Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so. Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich 10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix mehr einkassiert.
frohe Heiterkeit
[Update] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das “endgültige Aus für Netzsperren” verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz “Löschen statt Sperren” tatsächlich zur Geltung zu bringen.
Wie so ebend bei heise.de berichtet wird, hat Bundespräsident Horst Köhler heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Ja gehts noch? Schnell noch einen Blick auf den Kalender, nee ist noch nicht der 1. April!
Nach seiner Aussage bestanden “keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten”. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Mit Stoppschildern!?
Ja nee, is klar!
Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident das Gesetz überprüfen wolle und die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen.
[Glasdemokratie] Und somit wäscht die FDP, zuletzt eine sehr schwammige Gegnerin des Gesetzes, ihre Hände in Unschuld. Aber wir hatten ja schon im Dezember vor dem Weihnachtsmann FDP gewarnt.
Tags: Horst Köhler
Ein Bericht des LTV1-Fernsehmagazins DeFacto, der am 14.2.10 ausgestrahlt wurde, schlägt hohe Wellen. Demnach waren 7,4 Millionen elektronisch erfasste Dokumente, in denen der Valsts Ieņēmumu dienests (VID), also das lettische Finanzamt, die persönlichen Daten der Steuerzahler erfasst, über das Internet frei zugänglich. Der lettische Wirtschaftsminister Einars Repse erklärte das Leck am Montag für gestopft und versprach Aufklärung. Am Mittwoch will sich das Nationale Sicherheitskomitee in Riga mit der Affäre beschäftigen. Der Hinweis auf die massive Sicherheitslücke kam laut TV-Bericht von einer Gruppe von Hackern namens “Volksarmee des Vierten Erwachens” (4ATA). Die Gruppe behauptete zudem, das Sicherheitsloch sei mit vollem Wissen von Finanzbeamten absichtlich geschaffen worden. Es sei aus dem Internet kinderleicht möglich gewesen, sich über eine elektronische Steuererklärungsmaske jeden beliebigen Datensatz mit Finanz- und Personenangaben von Unternehmen, Staatsbeamten und Privatpersonen zu beschaffen. Bisher ist unklar, ob und wie viele sensible Informationen in die Hände Krimineller geraten sind. Der lettischen Staatspolizei zufolge ist es zumindest möglich, dass Datensätze gestohlen wurden und zu kriminellen Zwecken missbraucht werden könnten.
Ein Essay von Armin Medosch.
Überwachung und Kontrolle gehören nicht nur zum Repertoire totalitärer Regimes. Sie sind auch seit frühester Zeit integraler Bestandteil des Wirtschaftssystems liberaler westlicher Staaten. Daher ergibt es keinen Sinn, über den Schutz der Privatsphäre zu diskutieren, ohne gleichzeitig über die Lebens- und Arbeitsbedingungen im global vernetzten Kapitalismus nachzudenken. Wenn wir uns gängige Definitionen der Privatsphäre ansehen, dann wird schnell klar, dass “wir” weit davon entfernt sind, wirklich Kontrolle über die Informationen zu haben, die über uns gesammelt werden. Die aufrechten Bemühungen jener Personen und Gruppen, die für den Schutz der Privatsphäre kämpfen, sind auf lange Sicht zum Scheitern verurteilt, solange sich nicht grundsätzlich der Charakter des Informationskapitalismus ändert. Das Argument über eine neue Balance zwischen öffentlichem Raum und Privatsphäre mündet daher in ein Argument über die Zukunft der Informationsgesellschaft. Wollen wir eine nachhaltige, kreative Wissensgesellschaft oder sind das nur Schlagworte, die missbraucht werden, um dem schrankenlosen Informationskapitalismus zu dienen? In der dystopischen Version einer vom Finanzmarkt getriebenen, auf Hyperausbeutung beruhenden Gesellschaft ist nicht nur kein Platz für die Privatsphäre, sondern, und das der wirklich bedrohliche Aspekt, auch die Öffentlichkeit ist zunehmend Opfer der Privatisierung.
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