5
Feb

Das deutsche Abmahnmodel schwankt?

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Abmahnanwalt, Abmahnung, Abzocker, Musikindustrie

ein neues Logo?

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. Im vorliegenden Fall hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier wegen eines Download-Angebots in einer Tauschbörse abgemahnt. Mandatiert wurde er vom Unternehmen DigiProtect, das nicht nur IP-Adressen von Tauschbörsennutzern erhebt, sondern auch als Inhaber von Nutzungsrechten für einzelne Musikstücke in Tauschbörsen fungiert. Als der Abgemahnte die Zahlung einer Pauschalabgeltung für Schadensersatz und Anwaltshonorar in Höhe von 450 Euro verweigerte, klagte DigiProtect auf Erstattung der Anwaltsgebühren in voller Höhe (651,80 Euro). Das Gericht würdigte bei seiner Entscheidungsfindung offensichtlich neue Erkenntnisse, über die auch c’t ausführlich berichtet hat: Einem im November im Web aufgetauchten Fax zufolge, das allem Anschein nach Anwalt Kornmeier im März 2008 an die britische Kanzlei Davenport Lyons geschickt hatte, stellte Kornmeier nicht wie üblich für jeden Einzelfall die entstandenen Kosten in Rechnung, sondern rechnete seine Einschaltung allem Anschein nach pauschal ab. Experten folgern aus dieser Aussage schon seit längerem, dass Kornmeier gegenüber den Abgemahnten nicht die hohen Gebühren nach dem RVG, sondern nur die tatsächlich vom Auftraggeber erstatteten Kosten verlangen darf. Dieser Argumentation folgte nun das AG Frankfurt. DigiProtect sei kein erstattungsfähiger Anspruch in Höhe von 651,80 Euro entstanden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Weil weder DigiProtect noch Kornmeier aber die Vereinbarung offenlegten, sei die Klage abzuweisen gewesen. Sollte diese Argumentation des Gerichts auch bei anderen, ähnlich agierenden Protagonisten Anwendung finden, könnte dies das “Geschäftsmodell” der Massenabmahner in der bisherigen Form zunichte machen. Die abmahnenden Rechtsanwälte dürften das Interesse daran verlieren, wenn ihnen die Möglichkeit entzogen würde, hohe Summen nach Gebührenordnung zu kassieren.

Na, da wollen wir doch erstmal abwarten, deutsche Rechtsanwälte sind ja bekanntlich sehr erfinderisch.

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29
Jan

Alte und neue Begehrlichkeiten

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Abzocker, Filmindustrie, Lobbyismus, Musikindustrie, Vorratsdatenspeicherung

Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Er favorisiert hier ganz klar das französische Modell. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können, sagte der Sendergruppenchef am heutigen Donnerstag auf dem Symposium “Perspektiven für die Kreativität” des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und der VG Media in der Berliner Bertelsmann-Niederlassung. Im Internet habe sich durch ausländische Angebote illegaler Inhalte eine “florierende Schattenwirtschaft” entwickelt. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sollten erleichtert werden, indem der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet wird. Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den “Verwendungsbeschränkungen” aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen. Für die Durchsetzung von Urheberrechten lägen die begehrten Verbindungsdaten, die sechs Monate gespeichert werden müssen, häufig nicht vor. Zudem sollten Zugangsanbieter beispielsweise angehalten werden, die auch von der Filmwirtschaft als Bedrohung empfundene Linkseite kino.to zu sperren. Weiter setzt sich die Branche für eine Beteiligung an der Vergütungspauschale für Leermedien und Kopiergeräte ein.
 
Also aus der Content- und Medienindustrie wieder einmal die alten Forderungen: Gleichsetzung mit den Ermittlungsbehörden und auf alles was auch nur nach Medientechnik aussieht, sollen Gebühren erhoben werden. Mann, fällt den Verantwortlichen nicht mal was Neues ein, ihre alten Pfründe zu verteidigen.
 
z.Bsp. neue Vertriebswege, ausgeglichenes Preis-Leitungsverhältnis, keine austauschbare Massenware

21
Jan

Nacktscanner um jeden Preis

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Europa, Medien, Medienmanipulation, Nacktscanner

Der gläserne Bürger 

Am heutigen Tage stand ja die gemeinsame Beratung der EU-Staaten mit den USA über bessere Vorkehrungen gegen Terroranschläge im spanischen Toledo statt. In unsere Redaktion liefen seit der letzten Woche mehrere Wetten, wann wohl der nächste passende Terroranschlag auf einen Flughafen passieren würde. Und genau zwei Tage vor Toledo passiert es. “Sprengstoffalarm auf dem Münchener Flughafen” Und schon sind die Nacktscanner wieder in aller Munde. Jetzt stellt sich heraus, es war ein Fehlalarm, und der Mann konnte nicht gefasst werden. Sind sie schon mal zu spät auf einem Flugahfen erschienen? Genau, kaum hat man die Halle betreten, hört man seinen Namen schon aus allen Lautsprechern. Wenn man durch die Sicherheitskontrolle möchte, braucht man seine Boardkarte mit Namen, genauso wie beim Betreten der Gangway zum Flugzeug. Und die Behörden vom Münchener Flugnamen kennen den Namen nicht! Vielleicht sollten die mal die Amerikaner fragen, die haben doch alle weltweiten Flugdaten.
Wir halten diesen Alarm, für eine geschickt eingefädelte Geschichte um Pluspunkte für die Nacktscanner zum richtigen Zeitpunkt zu sammeln.
Sollte sich aber herausstellen, die Geschichte ist war, na dann wird diesen Sicherheitspfeiffen auch keine Nacktscanner helfen.

1
Jan

Ist ELENA der Anfang von STASI 2.0

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Denunziantentum, STASI 2.0, Überwachungsstaat

Ab Januar soll die geplante bundesweite Erfassung von Arbeitnehmerdaten durch die Deutsche Rentenversicherung ELENA-Verfahren bundesweit eingeführt werden. Der "elektronische Einkommensnachweis" (ELENA) soll Kosten einsparen und Bürokratie abbauen. Die Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Wohngeld soll mit der zentralen Speicherstelle schneller und unkomplizierter erfolgen. Aber die  Liste der Angaben, die die Arbeitgeber hierzu an die Speicherstelle übermitteln sollen, ist mehr als 40 Seiten lang. Neben Angaben wie Name, Adresse und Höhe der Bezüge sollen auch andere Angaben übermittelt werden.
Hierzu sollen gehören:

  • Anzahl der Arbeisstellen
  • Betriebszugehörigkeit
  • Fehlzeiten
  • Ausfallzeiten durch Krankheit
  • Abmahnungen
  • Teilnahme an Streiks (genehmigte wie ungenehmigte)
  • Kündigungsgründe

Nur was haben diese Angaben mir der Berechnung der allgemeinen Abgaben und Rentenansprüche zu tun? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "Thüringer Allgemeinen" vom Samstag, es sei verfassungswidrig, diese Angaben für alle Arbeitnehmer auf Vorratshaltung zu erfassen. Damit sei die Grenze der Zulässigkeit überschritten. "Das ist ein absoluter Skandal", so Werner Filipowski, Vize-Vorsitzender des Verdi-Gewerkschaftsrats. "Gerade in diesen Zeiten des Datenmissbrauchs sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und sparsam mit Daten umgehen", pflichtete ihm Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt, bei. Scharfe Kritik kam auch von den Linken. Die Abgeordnete Petra Pau warf dem Staat am Samstag eine "maßlose Sammelwut" vor. Auch der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert warnt vor dem geplanten elektronischen Lohnzettel "Elena". Das sei nichts anderes als eine weitere Vorratsdatenspeicherung, diesmal beim Finanzamt.
Wenn man sich das Überwachungs-Dossier des CTRL-Blogs der taz anschaut und dann noch die Daten aus dem ELENA-Verfahren, ergibt das ein rundes Bild des gläsernen Bürgers. Somit erspart man sich in Inland jede Menge Ermittlertätigkeit. Auf Knopfdruck können Bewegungsprofile, politische Ausrichtung, allgemeine Lebensweise, sexuelle Ausrichtung, materielle Absicherung, Freundeskreis, außergesellschaftliche Tätigkeiten, Krankheitsbilder von unbescholtenen Bürger zu jeder Zeit immer aktuell angefertigt werden.

Dafür musste die damalige STASI der ehemaligen DDR, noch tausende IM´s einsetzen.

Jeder erinnert sich an den Skandal der Mitarbeiterüberwachung bei Lidl und Co. Und an die Reaktionen verschiedenster Politiker des Bundestages. Aber nichts anderes, als wie Lidl und Co. wollen Sie jetzt von seiten des Staates, per Gesetz einführen!

Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.

Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.

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